Sitzungen und Honorar

 
Ich biete Beratung und Therapie für Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren an.

Sitzungen

Um Ihnen ein möglichst effizientes Vorankommen in der Therapie zu ermöglichen, nehme ich mir ausreichend Zeit für Sie. Die Sitzungen dauern daher im Regelfall zwischen 60 und 90 Minuten.

Für Patienten, die nicht in meine Praxis kommen können, biete ich Hausbesuche an.

Honorar

Das Honorar für die jeweilige Sitzung berechnet sich nach der tatsächlichen Sitzungsdauer. Dabei orientiere ich mich an den Analogziffern der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapie). Genauere Informationen erhalten Sie von mir bei einem Telefonat oder auf Ihre Anfrage hin.

Die Gesamtkosten richten sich nach Ihrem individuellen Thema sowie der Dauer und Anzahl der Sitzungen. Eine erste Einschätzung kann ich Ihnen in der Regel nach dem Erstgespräch geben.

Kostenübernahme durch Krankenversicherungen

Meine Honorare werden von privaten Krankenversicherungen und Krankheitskostenzusatzversicherungen oft ganz oder teilweise – je nach vereinbartem Tarif – übernommen.

Versicherungsgesellschaften, die Krankheitskostenzusatzversicherungen mit Kostenübernahme von Leistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie anbieten, sind unter anderen:
  • Barmenia Krankenversicherung
  • Continentale Krankenversicherung
  • Gothaer Versicherung

Mit gesetzlichen Krankenversicherungen rechne ich nicht ab.

Falls Ihre Krankenversicherung die Kosten nicht oder nur teilweise übernimmt, tragen Sie das Honorar für die Behandlung ganz oder teilweise selbst.

Ihre Vorteile als Selbstzahler

  • Geringe Wartezeiten wie bei Privatpatienten.
  • Flexible Terminvereinbarung wie bei Privatpatienten.
  • Behandlung durch das bestmögliche Therapieverfahren, unabhängig von Beschränkungen des Leistungskataloges der Krankenkassen.
  • Es wird nirgendwo aktenkundig, dass Sie eine Psychotherapie in Anspruch genommen haben. Dies kann bei Beitragsrückerstattungen, einer Tarifänderung oder einem Wechsel der Krankenkasse von Vorteil sein.

Steuerliches

Honorare für Therapien, die nicht von Krankenkassen erstattet werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen als ‚außergewöhnliche Belastung‘ von der Steuer absetzen.